Hannelore Kraft will sich zur Ministerpräsidentin wählen lassen. Eine Minderheitsregierung mit den Grünen soll es nach dem Polittheater (eine schöne Vorführung gibt's hier entlang) in Nordrhein-Westfalen richten. Doch für die notwendige Mehrheit braucht es dann doch noch ein paar Stimmen mehr. Offensichtlich auch die Stimmen der Linkspartei und das obwohl Frau Kraft diese "Chaotentruppe" noch vor zwei Monaten "für nicht regierungs- und koalitionsfähig " hielt. (Zeit online, 11.4.2010, 14:03 Uhr)
Aber sollte es doch tatsächlich ohne die Linkspartei gehen? Ja! Die Möglichkeit besteht. Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen legt folgendes Prozedere fest.
Artikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Das würde doch tatsächlich bedeuten, dass nach dem Gezeter der Koalitionsgespräche ein wirklich unwürdiges Gezerre um den Posten des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin gäbe. Und wie soll das laufen? Spekuliert Frau Kraft tatsächlich darauf, dass sie erst im vierten Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit gewählt wird? Will Frau Kraft der Linkspartei verbieten, sie zu wählen? Oder sollte der Linkspartei direkt verboten werden zu wählen, damit keiner mit dem "Makel" herumlaufen muss, mit den Stimmen der Linken gewählt worden zu sein?
Ich bin gespannt, wie das noch weitergeht...
Sondieren sie noch oder regieren sie schon?
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